Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel keine osteopathischen Leistungen oder Leistungen eines Heilpraktikers (außer die TKK). Für unsere Leistungen werden wir ein Honorar in Rechnung stellen, das sich an der Gebührenverordnung für Heilpraktiker orientiert. Die Liquidation erfolgt unabhängig von einer möglichen Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
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